Angelbeschränkungen:
Köderfischverbot:
Für alle anderen Vereinsgewässern ist das Angeln auf max. 10 Köderfische pro Tag/Person beschränkt.
Regelung für Kinder und Jugendliche:
Kinder dürfen ab dem vollendeten 7. Lebensjahr in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers und Besitzers eines gültigen Erlaubnisscheines für das betreffende Gewässer angeln. Voraussetzung ist, dass der Jugendliche selbst einen Erlaubnisschein für das entsprechende Gewässer gelöst hat.
Der Preis für eine Tageskarte für Jugendliche beträgt 5 Euro.
Folgende Handlungen sind dem Jugendlichen beim Angeln erlaubt:
Auswerfen der Angel
Setzen des Anbisses (Anschlag)
Führen des Drills
Keschern des Fisches
Nicht erlaubt ist dem Jugendlichen das Betäuben und Töten des Fisches.
Es wird ausdrücklich nicht geduldet, dass der Jugendliche mit einer Angelrute der Aufsichtsperson angelt.
Generell gilt: Jeder Jugendliche muss im Besitz eines eigenen Erlaubnisscheins für das entsprechende Gewässer sein.
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